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Fullservice Internetagentur

Archive for Dezember, 2007

Ist eine Homepage für Unternehmen wirklich so wichtig?

Posted by Eduard Hess On Dezember - 29 - 2007ADD COMMENTS

(Diesen Artikel habe ich auf der Seite: www.fachwissen-Katalog.de gefunden und möchte Ihnen es vorstellen.)

Die Antwort hängt davon ab, ob Sie auf die kostengünstigste Dauerwerbung der heutigen Zeit verzichten können oder nicht.

Stellen wir doch gleich zu Anfang einmal das Internet einer Zeitungsannonce gegenüber:

Zeitungsanzeige:

* begrenzte Menge an Text
* wegen begrenztem Platz kann nur ein Bruchteil des Unternehmens vorgestellt werden
* in der Regel keine Bilder und Grafiken
* Erfolg ist abhängig von Formatierung, Größe und Platzierung
* wird nur von den Lesern der jeweiligen Zeitung entdeckt
* Dauer der Abbildung ist in der Regel begrenzt
* Preis richtet sich nach der verwendeten Menge Text und der Formatierung sowie der Dauer der Abbildung

Internet:

* je mehr (sinnvoller) Text, desto besser
* daher kann das gesamte Unternehmen inklusive Produktpalette/Dienstleistungen vorgestellt werden
* unbegrenzte Anzahl an Bildern und Grafiken möglich
* Erfolg ist abhängig vom Ersteller der Website (Internetagentur) und von der Pflege des Contents
* das Internet wird von jeder Zielgruppe besucht
* Dauer der Abbildung: rund um die Uhr, 365 Tagen pro Jahr
* Folgekosten fallen nur für den Internetspeicherplatz inklusive Internetadresse an

Ich denke, dieser Vergleich zeigt, worauf ich hinaus will. Eine Internetpräsenz ist für die Promotion eines Unternehmens unverzichtbar, zumal sie nicht jeden Tag aufs neue Investitionen verschlingt. Die Folgekosten liegen – je nach Webhosting-Paket inklusive Internetadresse – bei ca. 5 Euro pro Monat.

Der zukünftige Erfolg einer Firmen-Homepage liegt jedoch zum Großteil in den Händen des Erstellers, also der von Ihnen gewählten Internetagentur für Webdesign. Die optisch ansprechendste Seite bringt Ihnen nichts, wenn sie niemand findet, weil Suchmaschinen keinen Content aus ihr herausfiltern kann. Es muss also eine erfahrene Internetagentur sein, die Ihren Webauftritt von vornherein daraufhin optimiert, dass sie problemlos von Suchmaschinen gelesen werden kann. Wichtige, doch längst nicht alle, Punkte in diesem Bezug sind ein tabellenfreies Layout und dem damit zusammenhängenden knapp gehaltenen Quellcode, einen XHTML-Code nach den Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) zur einheitlichen Darstellung in den verschiedenen Browsern, eine Formatierung per externem Stylesheet in CSS, weboptimierte Grafiken für einen schnellen Seitenaufbau und eine übersichtliche, intuitiv zu bedienende Navigation. Desweiteren sollten Sie fachgerecht bezüglich der auszuwählenden Keywords und deren Einsatz im Content (Inhalt) beraten werden.
Informieren Sie sich vor Vergabe des Auftrages, ob Ihr Webdesigner diese Punkte erfüllen kann.

Bei Beachtung der Details kann man die Frage, ob eine Homepage für ein Unternehmen wichtig ist, also klar mit einem JA beantworten, da sie ein echter Mehrwert für den Erfolg des Unternehmens darstellt. Ihre Mitstreiter haben das sicherlich auch schon erkannt.

Der Streit um Domain-Namen ist um eine rechtliche Facette reicher: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle steht eine Domain auch formal nur dem Namensträger zu. Demnach darf sich eine Internetagentur auch dann nicht beim DeNIC als Inhaber eintragen lassen, wenn sie im Namen des Auftraggebers handelt und dieser auf Grund des identischen Firmennamens einen Anspruch auf die Adresse hat.

Im entschiedenen Fall erhielt eine Agentur aus Hamburg von einem Optikergeschäft namens Grundke den Auftrag zur Erstellung eines Webauftritts und wurde auch mit der Reservierung der gleichlautenden Domain betraut. Anstelle bei der zuständigen Vergabestelle DeNIC den Kunden als Domaininhaber eintragen zu lassen, erfolgte die Zuweisung auf den bürgerlichen Namen eines der Agenturinhaber. Wie vereinbart, erstellte die Webagentur den Auftritt, ohne dass sie selbst irgendwo auf der Homepage als Domaininhaber erwähnt wurde. Rund zwei Jahre später reklamierte Dirk Grundke aus Niedersachsen die Domain, da er auf Grund seines identischen Familiennamens einen Anspruch auf die Webadresse habe. Im Zuge seiner geplanten Tätigkeit als freier Webdesigner hatte er einen Dispute-Eintrag beim DeNIC gestellt und gleichzeitig von der Agentur die Herausgabe der Domain verlangt.

Das Landgericht in erster Instanz wies die Klage ab. Begründung: Die hanseatische Internetagentur nutze den Namen “Grundke” gar nicht für sich selbst, sondern ausschließlich für ihren Auftraggeber, der auf Grund des identischen Firmennamens zweifelsfrei die Domain nutzen dürfe. Anders nunmehr das OLG. Die Richter stützten sich dabei maßgeblich auf das nach Paragraf 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschützte Namensrecht, das Gewerbetreibenden und auch Selbständigen einen Rechtsanspruch auf jene Internetadresse gibt, die identisch mit dem Firmennamen ist. Sobald eine unbefugte Benutzung vorliegt und es dadurch zu einer Zuordnungsverwirrung bei den Internetnutzern kommt, kann der Namensinhaber die Nutzung verbieten lassen. Für die OLG-Richter lag in der Reservierung durch die Agentur wegen der Namensverschiedenheit sowohl eine unbefugte Benutzung als auch eine Zuordnungsverwirrung vor.

Die Entscheidung aus Celle könnte eine neue Prozesswelle in Sachen Domains lostreten. Schließlich kam es in der Vergangenheit nicht selten vor, dass Agenturen von ihren Kunden mit einem “Komplett-Sorglos-Paket” beauftragt wurden — und ohne groß nachzudenken sich selbst zumindest als technischen Ansprechpartner oder gar als Domaininhaber haben eintragen lassen. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausdrücklich zugelassen, da es sich um eine Grundsatzfrage handle. Nunmehr liegt es wiederum beim Ersten Senat, auf dessen Tisch die Revision landen wird, für Klarheit zu sorgen.

Auch nach Meinung des Freisinger Anwalts Thomas Stadler steht das Urteil des OLG auf wackeligen Beinen. “Insbesondere das Argument der Zuordnungsverwirrung vermag nicht zu überzeugen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung www.shell.de eine Zuordnungsverwirrung dann angenommen, wenn der Nutzer erst nach Eingabe des Domainnamens merkt, dass er nicht auf der Internetseite des gewünschten Namensträgers gelandet ist. Das ist aber hier gerade nicht der Fall, da der Nutzer auf der Website des wahren Namensträgers gelangt”, erklärt Stadler.

Was heisst barrierefreies Web-Design?

Posted by Eduard Hess On Dezember - 10 - 2007ADD COMMENTS

Barrierefreies Web-Design – manchmal auch Zugänglichkeit oder Accessibility genannt – ist nichts anderes als, Webseiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann.

Was für behördliche Webseiten gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten auch gewerbliche Webseitenbetreiber nicht Außer-Acht-Lassen, um mehr Menschen und damit auch potenzielle Kunden zu erreichen.

Beim Design von Webseiten sollte berücksichtigt werden, dass viele Menschen körperliche Einschränkungen haben. Dann bilden bestimmte Techniken der Programmierung “Barrieren” für deren Zugang zum Internet.

Wenn aber Webgestalter auf eine gute Programmierung achten, erleichtern sie Menschen mit Sinnes- und Körperbehinderungen das Surfen im Netz, anstatt sie daran zu hindern.

Im wesentlichen sollen die Seiten auch mit Textbrowsern, ohne Tastatur, ohne Farbkontraste, u.ä. genutzt werden können.

Zu den wichtigsten Regeln der Barrierefreiheit gehören:

Keine Bilder verwenden um Texte darzustellen.
Dies sollte vermieden werden da Screenreader oder Textbrowser diese nicht interpretieren können.
Schriftgrößen skalierbar anlegen.
Vor allem für ältere Menschen ist es hilfreich die Möglichkeit anzubieten die verwendeten Schriften zu vergrößern.
Ausreichende Farbkontraste.
Menschen mit Sehschwächen benötigen starke Farbkontraste – blinkende oder animierte Texte sollten vermieden werden.
Navigation auch ohne Maus ermöglichen.
Personen mit motorischen Störungen können nur mit der Tastatur navigieren.
Javascript und Flash nicht bei Schlüsselelementen einsetzen.
Vor allem die Navigation und ähnliche wichtige Elemente sollten keine installierten Plugins voraussetzen.

Die wesentlichen Kriterien und Hinweise für ein barrierefreies und somit auch behindertengerechtes Webdesign werden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt, die am 24. Juli 2002 in Kraft trat. Bei der Einhaltung der BITV wird insbesondere – aber nicht nur – der Zugang zu Webseiten durch Menschen mit Behinderungen gewährleistet.

Hier können Sie die genauen W3C Richtlinien für Webdesigner in deutscher Sprache finden.

25 Millionen Menschen kaufen über das Internet ein.

Posted by Eduard Hess On Dezember - 9 - 2007ADD COMMENTS

Das statistische Bundesamt veröffentlichte die aktuelle Entwicklung der Nutzung des Internets:

WIESBADEN – 25 Millionen Menschen in Deutschland haben im 1. Quartal 2006 Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Internationalen Funkausstellung in Berlin (31.08. bis 5.09.2007) mitteilt, kauften damit 52% der privaten Internetnutzer online ein. Das Internet wird somit als Medium für den Einkauf im Privatbereich immer beliebter. Der Anteil von allen privaten Internetnutzern, die online einkaufen, stieg kontinuierlich von 33% um 19 Prozentpunkte seit dem Jahr 2002 an.

Den höchsten Anteil an Online-Kunden findet man unter allen privaten Internetnutzern in der Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen (63%). Interessant ist, dass auch in der Altersgruppe ab 65 Jahren fast jeder Dritte (32%) die Möglichkeit der Onlinebestellung nutzte. Die Analyse nach dem Merkmal Geschlecht zeigt, dass unter den Internetnutzern der Anteil der Männer (54%), die online einkaufen, höher ausfiel als der entsprechende Anteil bei den Frauen (49%).

Von der Gruppe der Internetkunden hat mehr als die Hälfte (53%) wiederum in den zwölf Monaten vor dem Befragungszeitpunkt Bücher, Magazine oder Zeitungen über das Internet gekauft. Ebenfalls sehr verbreitet war der Onlineeinkauf von Kleidung und Sportartikeln (49%), gefolgt vom Kauf anderer privater Gebrauchsgüter wie Möbel oder Spielzeug (48%). 41% der Internetkäufer nutzten das Medium, um Reisen, Urlaubsunterkünfte sowie Bahn- oder Flugreisen online zu bestellen. Mehr als jeder Dritte (37%) erwarb Filme und Musik über das Internet. 57% der Frauen kauften online Kleidung oder Sportartikel. Männer kauften dagegen vor allem Computersoftware und Updates, Elektronikartikel und Computer-Hardware.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des statistischen Bundesamtes hier