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Online Spionage nur unter Auflagen erlaubt.

Posted by Eduard Hess On Februar - 27 - 2008ADD COMMENTS

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Und zwar muss so ein Eingriff seitens des Verfassungschutz begründet und nur nach einer richterlichen Anordnung erfolgen.
Mehr dazu können Sie unter Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts finden.

Am 31.01.2008 veröffentlichte AGOF (Arbeitsgemeinschaft Online Forschung) die Ergebnisse ihrer Markt-Media-Studie internet facts 2007-III vor.
Somit sind 2/3 der Bevölkerung Internetnutzer! Laut der aktuellen internet facts 2007-III sind 41,32 Millionen Deutsche ab 14 Jahren im Internet anzutreffen, damit sind 63,7 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung ab 14 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate online gegangen. Der Weiteste Nutzerkreis – also die Personen, die innerhalb der letzten drei Monate das Internet mindestens einmal genutzt haben – umfasst 40,23 Millionen Menschen, das sind 62,1 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren. 32,72 Millionen Menschen, das sind 50,5 Prozent, zählen zu den Nutzern gestern.
Diese Online-Reichweiten belegen die regelmäßige Internetnutzung der Deutschen und unterstreichen die Tatsache, dass sich das Internet sowohl als Medium wie auch als Werbeträger gleichberechtigt neben den klassischen Medien etabliert hat.

Einzelheiten und die ganzen Ergebnisse finden Sie hier: AGOF